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   OLG Saarbrücken, 15.03.1995 - 5 U 36/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6259
OLG Saarbrücken, 15.03.1995 - 5 U 36/92 (https://dejure.org/1995,6259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.1995 - 5 U 36/92 (https://dejure.org/1995,6259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 1995 - 5 U 36/92 (https://dejure.org/1995,6259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Freiwerden von der Leistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3
    Unzulässige Klage ist für § 12 Abs. 3 VVG nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Dafür sei erforderlich, reiche aber auch aus, dass der Versicherungsnehmer "unmissverständlich" Klage erhoben habe (vgl. BGH, VersR 1978, S. 313 ; BGHZ 103, 20 ; BGH, NJW-RR 1992, S. 470 ; NJW 1993, S. 2614 ; OLG Celle, VersR 1981, S. 446 ; OLG Saarbrücken, VersR 1997, S. 434 ).
  • OLG Brandenburg, 14.03.2007 - 13 U 75/06

    Hausratsversicherung: Ersatzpflicht hinsichtlich bei einem Einbruchsdiebstahl in

    Sie vermag den Streit der Parteien in aller Regel nicht zu schlichten (OLG Saarbrücken, VersR 1997, 434).
  • OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02

    Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung:

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  • KG, 24.04.2012 - 6 U 92/10

    Vertrauensschadensversicherung der Notarkammern: Anspruch eines Geschädigten auf

    Allerdings steht damit noch nicht abschließend fest, dass ihn als Geschädigten kein Verschulden an der Versäumung der Ausschlussfrist trifft, weil er sich ein mögliches Verschulden seiner jetzigen Prozessbevollmächtigten, von denen er sich in dieser Angelegenheit bereits seit Mai 2000 hat anwaltlich vertreten lassen, gemäß § 278 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. März 2012 zum Az. 4 U 22/10; BGH VersR 1967, 149 - 151, zitiert nach juris, dort Rdz. 14; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434; Prölss in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage § 12 VVG a.F. Rdz. 50).
  • LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Denn ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten muss sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen (BGH VersR 1967, 149; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434), auch das des mit der Fristwahrung befassten Personal des Anwalts (so Prölss / Martin - Prölss, VVG 27. Aufl., § 12 Rdnr. 50).
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